Arbeitssicherheit und Unfallschutz

Gardemann bietet Ihnen professionelle Beratung und sicherste Bühnentechnik, damit Sie in Höhen effizient und vor allen Dingen sicher arbeiten.

Mit dem Einsatz von Arbeitsbühnen sind aber auch eine ganze Reihe von Vorschriften, Verordnungen und Grundsätze verbunden, die Sie als Arbeitgeber oder Vorgesetzter kennen sollten. So hat die Berufsgenossenschaft im Jahr 2010 einen Maßstab über die Auswahl und Ausbildung von Bediener von Arbeitsbühnen herausgegeben.

Wir haben Ihnen hier verschiedene Artikel und Hinweise über die Verwendung von Arbeitsbühnen zusammen gestellt.

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Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung. Die BGI 720 wendet sich an Unternehmer, die Hubarbeitsbühnen verleihen…

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Der Grundsatz BGG 966 findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen. Zur Erreichung des Zieles, geeignete Personen zum Führen von Hubarbeitsbühnen auszubilden, werden in Abschnitt 3 Ausbildungszeiten angegeben. Diese haben sich für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse bewährt. Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen…

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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) Ausfertigungsdatum: 04.12.1996 PSA

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Diese BG-Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. BGR 198

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Aus- und Übersteigen aus dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne auf angrenzende Bauteile ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz und keine Aufstiegshilfe, kein Aufzug und kein Kran! Trotzdem kann es in Einzelfällen notwendig sein, über das Geländer in die Konstruktion einzusteigen, um einzelne Montagevorgänge durchzuführen. Sollte ein Auf-/Über- Aussteigen…

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